Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Benützung von öffentlichem Gut sowie von Nachbargrundstücken ist bauseits zu erwirken.
- Baustellenabsicherung und Abstellmöglichkeit für Transportfahrzeuge ist bauseits herzustellen.
- Während und nach Abschluss der Arbeiten ist das zur Verfügung gestellte Gerüst entsprechend zu reinigen,
ansonsten werden die Reinigungskosten extra in Rechnung gestellt. - Bei Aufstellung auf Dachflächen wird für etwaige Schäden keine Haftung übernommen.
- Sonderkonstruktionen, Konsolen und dergleichen, sowie AZ für Erschwernisse die nicht ausdrücklich beschrieben oder angeboten sind, sind in den Einheitspreisen nicht enthalten.
- Nach Gerüsterstellung übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die montierten Gerüste.
Etwaige Schäden oder Fehlteile werden nach der geltenden Preisliste in Rechnung gestellt. - Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Ö-NORM B 2252.
- Aufmaßkorrekturen müssen spätestens 14 Tage nach Übermittlung der Aufmaßblätter eingebracht werden,
ansonsten gilt das Aufmaß als angenommen. - Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 12%.
- Gerichtsstand ist Linz.